häufige Fragen zur Tätigkeit als Tagespflegeperson

Wie werde ich Kindertagespflegeperson? Brauche ich eine Erlaubnis, wenn ich Tageskinder betreue und wie erhalte ich diese?

  • Jede Person, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis, welche das örtliche Jugendamt erteilt.
  • Als Grundlage für die Pflegeerlaubnis wird die Qualifizierung bzw. eine entsprechende Absichtserklärung, ein Hausbesuch, polizeiliche Führungszeugnisse, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes sowie die Feststellung der persönlichen Eignung benötigt.
  • Die Fachkraft von kit gibt anhand dieser Voraussetzungen die Stellungnahme für die Pflegerlaubnis beim Jugendamt ab. Es obliegt der Zuständigkeit und Einschätzung der Fachkraft des Jugendamtes, dann die entsprechende Pflegeerlaubnis zu erteilen.
  • Die Pflegeerlaubnis ist zunächst für 2 Jahre gültig und kann danach alle 5 Jahre verlängert werden. 

 

Ab wann kann ich Tageskinder betreuen?

  • Sie machen Kurs I mit 50 Unterrichtseinheiten (UE). Gleichzeitig durchlaufen Sie das Eignungsprüfverfahren von kit. Nach den ersten 50 UE verpflichten Sie sich, die Qualifizierung mit weiteren 250 UE tätigkeitsbegleitend zu absolvieren. Damit betreuen Sie bereits nach den ersten 50 UE (ungefähr nach 3 Monaten Ihr erstes Tageskind. 
  • Oder Sie können jetzt schon Tageskinder betreuen, wenn Eltern direkt auf Sie zukommen und ihr Kind von Ihnen betreuen lassen möchten. Indem Sie das Eignungsverfahren von kit durchlaufen und eine Pflegeerlaubnis erhalten, ist Ihre Tätigkeit abgesichert. 

 Wo können Tageskinder betreut werden?

  • Im eigenen Haushalt: Bei der Kindertagespflege im eigenen Haushalt betreuen die Kindertagespflegepersonen in der Regel meist noch eigene Kinder. Sie integrieren ihre Tageskinder in den Familienalltag. Kindertagespflegepersonen, die Kinder bei sich zu Hause betreuen, sind selbständig tätig und zeitlich flexibel.
  • Im Haushalt des Tageskindes: Tagespflegepersonen, welche im Haushalt des Kindes tätig sind, werden als Kinderfrauen bezeichnet. Ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität ist die Voraussetzung für die Tätigkeit im Haushalt des Kindes. Sie können bei Eltern auf Mini-Job-Basis angestellt sein.
  • In anderen geeigneten Räumen: Diese Form heißt bei uns im Hohenlohekreis Kitz: Kindertagesbetreuung im Zentrum. Die Kindertagespflegeperson ist hier bei kit fest angestellt und arbeitet in einem Team, welches aus 4 bis 6 Kindertagespflegepersonen besteht. Die Räume stellt der jeweilige Kooperationspartner (eine Gemeinde oder ein Unternehmen) kit zur Verfügung. In der Regel werden in einem Kitz ausschließlich Kinder unter 3 Jahren betreut.  

Wie viele Tageskinder kann ich betreuen?

  • Rechtlich dürfen 5 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren gleichzeitig betreut werden, maximal 10 Kinder im Platztausch.
  • Bei der Feststellung der Ihrer persönlichen Eignung für die Pflegeerlaubnis besprechen wir gemeinsam, wie viele Kinder Sie auf dieser Grundlage tatsächlich in Ihren Räumen zusätzlich zu Ihren eigenen Kindern betreuen möchten und können.
  • In einem Kitz betreuen Sie hingegen in der Regel 3 Kinder gleichzeitig.  

Brauche ich einen separaten Raum für die Kinderbetreuung?

Nein. Die Wohnung muss kindgerecht und für die Betreuung von Tageskindern geeignet sein. Diese Eignung prüft eine Fachkraft von kit bei einem Hausbesuch. Es kann jedoch von Vorteil sein, einen Raum für die Kindertagesbetreuung bereitzustellen.

 

Was verdiene ich als Kindertagespflegeperson?

Als selbständig tätige Kindertagespflegeperson richtet sich Ihr Einkommen nach der Anzahl der betreuten Kinder und dem jeweiligen Stundenumfang. Je nach Nettoeinkommen sind Steuern und Gelder für die Sozialversicherungen zu entrichten. Das Einkommen richtet sich nach folgenden Regelungen:

  • Die Kindertagespflegeperson kann gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten den Antrag auf Kostenübernahme bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Wihi) stellen. Diese bezahlt für Kinder unter 3 Jahren 7,50 €, für Kinder über 3 Jahre 6,50 € pro Betreuungsstunde.
  • Zusätzlich können selbständige Kindertagespflegepersonen von fast allen Gemeinden im Hohenlohekreis einen Zuschuss von 1,50 € pro Betreuungsstunde erhalten, in ausgewiesenen Randzeiten auch 3,00 € pro Betreuungsstunde. 

Zu diesem Thema wird umfassend in Kurs I der Qualifizierung informiert.

 

Bei kit angestellte Kindertagespflegepersonen, welche in einem Kitz tätig sind, werden nach TVÖD SUE entlohnt. Die jeweilige Entlohnungsstufe richtet sich nach den Umfang der bereits abgeleisteten Qualifizierung und nach der Beschäftigungsdauer bei kit. 

 

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Folgende formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Qualifizierung zu besuchen und die damit verbundene Tätigkeit aufnehmen zu können:

  • mindestens ein Hauptschulabschluss
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Arbeit
  • bei Migrationshintergrund mindestens das deutsche Sprachzertifikat B2
  • ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • persönliche Gesundheit
  • vollkommener Verzicht auf Gewalt
  • keine Mitgliedschaft in einer Sekte oder in einer ähnlich gestalteten religiösen Glaubensgemeinschaft, welche die Einhaltung der Kinderrechte gefährden könnte

Welche Voraussetzungen muss ich als Erzieher (m/w/d) oder sozialpädagogische Assistenz (m/w/d) erfüllen?

Als pädagogische Fachkraft benötigen Sie Kurs I mit 50 UE.

 

Brauche ich bestimmte Versicherungen?

  •  kit hat eine Sammel-Berufshaftpflichtversicherung für alle Kindertagespflegepersonen, die Mitglied im Verein oder bei kit fest angestellt sind.
  • Sobald das erste Kind betreut wird, ist die selbständige Kindertagespflegeperson verpflichtet, eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft abzuschließen. Diese springt dann ein, wenn der Kindertagespflegeperson während der Ausübung ihrer Tätigkeit etwas zustößt.
  • Kindertagespflegepersonen müssen sich selbst bei der Kranken- und Rentenversicherung anmelden, wenn sie die entsprechenden Einkommensgrenzen überschreiten. Eine hälftige Erstattung der Sozialversicherungsleistungen kann bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragt werden.
  • Zu diesem Thema wird ebenfalls umfassend in Kurs I der Qualifizierung informiert.