häufige Fragen von Eltern

Welche Leistungen kann ich von der Kindertagespflegeperson erwarten?

Kindertagespflegepersonen haben den Auftrag, Tageskinder in ihren familiären Alltag zu integrieren und dem Alter und dem Entwicklungsgrad entsprechend zu erziehen, zu bilden und zu fördern. Kindertagespflegepersonen bereiten die Mahlzeiten selbst zu. Es obliegt der Kindertagespflegeperson, für die Einnahme der Mahlzeiten einen Unkostenbeitrag zu erheben. Kinder in den Kindergarten bzw. zur Schule zu bringen und/oder von dort wieder abzuholen kann unter Umständen auch eine Leistung der Kindertagespflegeperson sein.

 

Kann ich mein Kind nur an zwei halben Tagen zur Kindertagespflegeperson bringen?

In der Tagespflege gibt es im Gegensatz zu den meisten institutionellen Betreuungsformen keinen einheitlich geregelten Stundenumfang. Der Stundenumfang richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. Bei der Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren empfehlen wir jedoch, dass der Betreuungsumfang pro Woche nicht unter 8 Stunden liegen soll.

 

Wo liegt die Altersgrenze?

Es können Kinder im Alter von 6 Wochen bis 14 Jahren betreut werden.

 

Können Geschwisterkinder durch eine Tagespflegeperson betreut werden?

In der Regel versuchen wir Kindertagespflegepersonen zu finden, die Geschwisterkinder gemeinsam aufnehmen, damit die Kinder zusammenbleiben können und die Eltern mit nur einer Kindertagespflegeperson zusammenarbeiten. Es gibt jedoch auch Umstände, wo das nicht gelingt oder es nicht dem Wohl der Kinder dient.

 

Wie lange dauert der Prozess der Vermittlung? Wann soll ich mich melden?

Wenn Ihr Kind in einem Kitz betreut werden soll, können Sie sich um ein Beratungsgespräch bei uns bemühen, sobald Ihr Kind geboren ist. Soll die Betreuung jedoch bereits vor dem 12 Lebensmonat betreut werden, so melden Sie sich bereits in der Schwangerschaft.

 

Wenn Ihr Kind im Haushalt einer Kindertagespflegeperson betreut werden soll, sollten Sie sich mindestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn an uns wenden, längstens jedoch 6 Monate vorher. 

 

Gibt es eine Eingewöhnungsphase?

Ja. Diese sensible Phase gestalten die Kindertagespflegeperson gemeinsam mit Ihnen. Dabei orientiert sie sich bei Kindern im Alter unter 3 Jahren am Berliner Eingewöhnungsmodell. Gleichzeitig dabei auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes aufgrund von Gewohnheiten und Sozialisierung geachtet. Auch Sie selbst und Ihre Bedürfnisse spielen dabei eine wichtige Rolle. Es wird das Ziel verfolgt, dass Ihr Kind gut bei der Kindertagespflegeperson ankommt, Vertrauen fasst und sich sicher, wohl und geborgen fühlt. Genau so wichtig ist diese Zeit für Sie als Eltern, um Sicherheit und Vertrauen zu gewinnen, dass Ihr Kind bei der Kindertagespflegeperson in guten Händen ist.

 

Holt die Kindertagespflegeperson mein Kind auch vom Kindergarten oder von der Schule ab?

Nach Absprache kann das Bringen oder Holen von/zum Kindergarten oder von/zur Schule zu den Aufgaben einer Tagespflegeperson gehören.

 

Was muss ich zum Thema Versicherung beachten?

Ihr Kind ist bei der Württembergischen Unfallkasse versichert, indem es von einer geeigneten Kindertagespflegepersonen betreut wird, welche im Besitz einer Pflegeerlaubnis vom Jugendamt ist. Die Kindertagespflegeperson ist über kit in einer Berufshaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Ihr Kind in der Tagespflege entstehen, kann die Kindertagespflegeperson über den Verein geltend machen.

  

Kann eine Kindertagespflegeperson zu mir nach Hause kommen?

Kindertagespflegepersonen, welche im Haushalt des Kindes tätig sind, werden als Kinderfrauen bezeichnet.

Leider können wir dieses Modell derzeit nicht anbieten, da uns keine entsprechenden Personen zur Verfügung stehen.