Voraussetzungen

 

 

 

Zukünftige Kindertagespflegepersonen bringen mit

Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und natürlich Freude am Umgang mit Kindern. Tagesmütter oder -väter müssen außerdem die Bereitschaft zur Weiterbildung mitbringen. Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson ist verpflichtend, auch für pädagogische Fachkräfte.

 

 

 

Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im eigenen Haushalt

  • polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Personen über 15 Jahre
  • ein ärztliches Attest
  • Erste Hilfe am Kind
  • Infektionsschutzbelehrung
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
  • deutsche Sprachkenntnisse (vergl. B2)

Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im Kitz

  • polizeiliches erweitertes Führungszeugnis 
  • ein ärztliches Attest
  • Erste Hilfe am Kind
  • Infektionsschutzbelehrung
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
  • deutsche Sprachkenntnisse (vergl. B2)
  • schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf sowie Schulabschlusszeugnis und Arbeitszeugnisse sofern vorhanden