Zukünftige Kindertagespflegepersonen bringen mit
Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und natürlich Freude am Umgang mit Kindern. Tagesmütter oder -väter müssen außerdem die Bereitschaft
zur Weiterbildung mitbringen. Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson ist verpflichtend, auch für pädagogische Fachkräfte.
Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im eigenen Haushalt
- polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Personen über 15 Jahre
- ein ärztliches Attest
- Erste Hilfe am Kind
- Infektionsschutzbelehrung
- mindestens Hauptschulabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
- deutsche Sprachkenntnisse (vergl. B2)
Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im Kitz
- polizeiliches erweitertes Führungszeugnis
- ein ärztliches Attest
- Erste Hilfe am Kind
- Infektionsschutzbelehrung
- mindestens Hauptschulabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
- deutsche Sprachkenntnisse (vergl. B2)
- schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf sowie Schulabschlusszeugnis und Arbeitszeugnisse sofern vorhanden